OLG Köln bremst Verbraucherschützer: „Bezahlen mit Daten“ ist kein Preis
Wer Kunden-Apps nutzt, zahlt oft mit seinen Daten. Ein Gesamtpreis nach Verbraucherrecht entsteht dadurch laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln aber nicht.
Wer Kunden-Apps nutzt, zahlt oft mit seinen Daten. Ein Gesamtpreis nach Verbraucherrecht entsteht dadurch laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln aber nicht.