Telefonmarketing: Ab dem 11. August müssen Unternehmen die Zustimmung der Verbraucher einholen
Ab sofort müssen Unternehmen die Zustimmung der Verbraucher vor jeder kommerziellen Telefonmarketing einholen, wobei diese Zustimmung als eine Willensbekundung definiert ist, die frei, spezifisch, informiert, eindeutig und widerruflich sein muss.
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