Bundesgerichtshof: Anspruch auf Löschung privater Daten im Handelsregister
Wer unnötige Privatdaten im Handelsregister hinterlegt hat, darf diese nun löschen lassen. Das gilt auch, wenn sie bereits an anderen Stellen im Netz kursieren.
Wer unnötige Privatdaten im Handelsregister hinterlegt hat, darf diese nun löschen lassen. Das gilt auch, wenn sie bereits an anderen Stellen im Netz kursieren.