Urteil gegen Google: Störerhaftung gilt nicht für KI-Übersicht von Suchergebnissen
Google kann direkt für die Inhalte der KI-Übersichten haftbar gemacht werden. Der bisherige Schutz von Suchmaschinen greift dann nicht mehr. (Störerhaftung, Google)
Google kann direkt für die Inhalte der KI-Übersichten haftbar gemacht werden. Der bisherige Schutz von Suchmaschinen greift dann nicht mehr. (Störerhaftung, Google)