Richter blockiert X-Konkurrenten von der Nutzung des Twitter-Namens, erlaubt aber vorerst Tweet
Ein Bundesrichter untersagte einem X-Konkurrenten vorübergehend die Nutzung des Namens Twitter, stellte jedoch fest, dass X die Marke Tweet und das Vogel-Logo vermutlich aufgegeben hat. Das Startup ist inzwischen unter Tweet.app neu gestartet.