Bundestag-Gutachten: Behörden dürfen Open Source in Ausschreibungen fordern
Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments klärt auf: Die gezielte Beschaffung von Open Source ist vergaberechtlich zulässig und oft sogar finanziell geboten.
Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments klärt auf: Die gezielte Beschaffung von Open Source ist vergaberechtlich zulässig und oft sogar finanziell geboten.